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Partnerschaften Deutschland – PD

   

Nachdem durch das ÖPP-Beschleunigungsgesetz die wesentlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzung effizienter ÖPP-Vorhaben beschlossen wurden, hat im Dezember 2007 das Bundeskabinett das Bundesministerium der Finanzen in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der Gründung einer Beratungsgesellschaft für öffentlich-private Partnerschaftsprojekte der öffentlichen Hand beauftragt.

 Die Beratungsgesellschaft soll als Aktiengesellschaft gegründet werden und ÖPP Deutschland AG heißen (nachfolgend Partnerschaften Deutschland, PD). Sie soll mithelfen, den Marktaufbau für öffentlich-private Partnerschaften zu beschleunigen, damit den Anteil öffentlich-privater Partnerschaften an den Gesamtinvestitionen für staatliche Zwecke zu steigern und Effizienzpotentiale von öffentlich-privaten Partnerschaften als Alternative zur konventionellen staatlichen Eigenbeschaffung im nationalen Markt aufzuzeigen.

 Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, die PD im vierten Quartal 2008 zu gründen. Die PD soll als gemischtwirtschaftliche Gesellschaft von der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand getragen werden.


     

 

Große Koalition setzt auf PPP

 

     

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005 enthält an verschiedenen Stellen positive Aussagen zu Public Private Partnerships (PPP) die insgesamt als „Erfolg versprechender Weg“ bewertet werden.

Die Kernbotschaften der neuen Bundesregierung sind:

  • Novellierung des ÖPP – Beschleunigungsgesetzes, um weitere legislative Hemmnisse auszubauen. Dabei sollen vordringlich Diskriminierungen von PPP beseitigt und sichergestellt werden, dass auch der Mittelstand von solchen Projekten profitieren kann.
  • Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für PPP im Bereich Hoch- und Tiefbau. Konkrete Zielsetzungen sind die Erarbeitung einheitlicher Vertragsstrukturen sowie allgemeingültige Regeln für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich.
  • Intensivierung der Arbeit der PPP – Task – Force des Bundes und Erhöhung der Anzahl von PPP – Pilotprojekten.

Der Wortlaut des Koalitionsvertrages ist u.a. auf den Seiten der PPP AG hinterlegt.

 

     

 

Public Private Partnership – öffentliche Leistungen schneller und effizienter realisieren

Immer häufiger setzen Bund, Länder und Kommunen auf die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privaten. Als Hauptargument dafür werden Effizienzvorteile, Optimierung von Betriebskosten und Investitionszuwächse genannt. Dies geht aus einer umfassenden aktuellen Bestandsaufnahme von PPP-Projekten in den deutschen Kommunen hervor, die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag der PPP Task Force des Bundes erstellte.

Nach der Studie haben bereits knapp ein Viertel der Kommunen Erfahrungen mit PPP-Projekten oder planen deren Durchführung. Die Annahme, dass sich öffentliche Leistungen auf diesem Wege schneller und effizienter realisieren lassen, wurde als Hauptgrund für die Durchführung von PPP-Projekten genannt. Nach eigener Einschätzung sehen mehr als die Hälfte der Kommunen und drei Viertel der Landkreise die an PPP-Projekte gestellten Erwartungen als voll erfüllt oder gar übertroffen an. Im Durchschnitt werden Effizienzgewinne von zehn Prozent erzielt – und dies unter Zugrundelegung einer realistischen Berechnungsmethode, die Zins- und Zinseszinseffekte künftiger Zahlungsströme berücksichtigt. Auf kommunaler Ebene beinhalten PPP-Projekte vorrangig die Bereiche Schulen, Sport, Freizeit und Touristik sowie Verwaltungsgebäude. Für die Zukunft erwarten die Städte und Gemeinden, dass auch Projekte in den Bereichen Kultur, Kinderbetreuung, Stadtentwicklung und Umwelt hinzukommen.

Download der Gesamtstudie beim Difu
http://edoc.difu.de/orlis/DF9767.pdf

     

 

ÖPP-Beschleunigungsgesetz in Kraft getreten

     

Zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. September 2005 in Kraft getreten.

 

Im Hinblick auf die zunehmende Zahl von Public Private Partnerships in Deutschland, die Zahl der Vertragsabschlüsse sind in 2004 und 2005 gegenüber den Jahren zuvor auf das Doppelte gestiegen, hat sich die Bundesregierung entschlossen die gesetzlichen Rahmenbedingungen substantiell zu vereinfachen. Im Besondern gibt es Verbesserungen in den Bereichen Wettbewerb, Vergabeordnung, Fernstraßenbaufinanzierung, Bundeshaushaltsordnung, Grundsteuer und Investment.

 

Die entsprechenden Hinweise der Bundesregierung im Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften können auf der Homepage der PPP Task Force herunter geladen werden.

 

 

 

 

 

     

 

Mit Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) neue Wege gehen

      "Die Bundesregierung will durch langfristig angelegte Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft öffentliche Hochbauvorhaben effizienter realisieren als bisher", erklärte das BMVBS anlässlich der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens PPP im öffentlichen Hochbau. Ziel ist es stufenweise auf die Einrichtung eines deutschen PPP-Kompetenznetzwerkes hinzuarbeiten.

Das Mitte 2003 erstellte Gutachten zeigt anhand einer Vielzahl von untersuchten nationalen und internationalen Projekten, dass mit öffentlich-privaten Partnerschaften Effizienzgewinne in einer Größenordung von 10-20 % realisiert werden konnten. "Zentral ist, dass es bei PPP nicht nur um den Bau, sondern um den gesamten Lebenszyklus einer Baumaßnahme geht - also vor allem um die so wichtige Betriebsphase. Dort liegen nämlich etwa 70-80 % der Gesamtkosten. Hier haben wir in Deutschland noch Nachholbedarf", erklärte Minister Stolpe. Gleichzeitig warnte er allerdings auch vor überzogenen Erwartungen: Nicht alle Projekte seien für PPP geeignet, der Lebenszyklusansatz stelle zudem komplexe Anforderungen, auf die sich alle Beteiligten einstellen müssten. Andererseits berge PPP Chancen insbesondere auch für den Mittelstand: "Der Erfolg von PPP wird maßgeblich davon abhängen, dass wir das dritte P - die Partnerschaft - mit Leben erfüllen", meinte der Minister.

Das umfangreiche Gutachten hat fünf Teile: In dieser Form für Deutschland erstmalig enthält es zunächst einen PPP-Leitfaden, der den Anwendern sowohl bei Bund, Ländern und Kommunen als auch in der Wirtschaft eine praxisorientierte Hilfestellung über den grundsätzlichen Ablauf eines PPP-Projektes gibt. Der zweite Teil untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vergabe, Haushalts-, Kommunal-, Steuer- und Zuwendungsrecht verbunden mit einer Fülle von Handlungsempfehlungen. PPP-Projekte sind danach zwar bereits nach geltendem Recht möglich; etliche Rahmenbedingungen müssen allerdings noch optimiert werden. Der dritte Teil widmet sich dem Thema Wirtschaftlichkeitsvergleich. Die Ergebnisse dieses Gutachtensteils wurden von der Praxis besonders dringlich erwartet, weil in Deutschland bislang allgemein anerkannte Standards für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines PPP-Projektes fehlten.

Neben dem vierten empirischen Teil (s.o.) enthält das Gutachten schließlich in Teil fünf Vorschläge zur Konzeption des Kompetenzzentrums. Hierzu erklärte der Minister: "Das ins Auge gefasste Kompetenznetzwerk soll die im Gutachten entwickelten Vorschläge umsetzen helfen, die notwendige Verzahnung zu Länderkompetenzzentren, Bundesressorts und Bund-Ländergremien gewährleisten und mit der notwendigen Wissensvermittlung PPP-Projekte unterstützen. Wichtig wird insbesondere auch sein, geeignete Pilotprojekte zu identifizieren, mit denen das PPP-Leitmotiv "gemeinsam besser" transportiert werden kann.

Pressemitteilung: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
 

 
 

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